§ Antwort · Datenschutz
Ist eine KI-Telefonassistentin DSGVO- und revDSG-konform?
Ja, sofern Datenstandort, Verschlüsselung und Auftragsverarbeitung geregelt sind. Auralinx speichert Anrufe, Mitschriften und Termindaten ausschliesslich auf zertifizierten Servern innerhalb der EU, verschlüsselt sie mit AES-256 und stellt mit der Nutzung automatisch einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Kundendaten werden nie zum Trainieren von KI-Modellen verwendet.
Das Wichtigste in Kürze
- Datenstandort ausschliesslich EU. Anrufdaten verlassen die EU nicht.
- Verschlüsselung mit AES-256, während des Gesprächs und in der Speicherung.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) greift automatisch mit der Nutzung.
- Aufbewahrungsdauer wählbar: automatische Löschung nach 30, 60 oder 90 Tagen.
- Kundendaten werden nie für das Training von KI-Modellen verwendet.
Wo liegen die Daten meiner Anrufenden?
Anrufe, Mitschriften und Termindaten liegen auf zertifizierten Servern innerhalb der Europäischen Union und verlassen die EU nicht. Die Daten sind sowohl während des Gesprächs als auch in der Speicherung mit AES-256 verschlüsselt und damit unlesbar für alle, die keinen ausdrücklichen Zugriff haben.
Wer haftet gegenüber der Aufsichtsbehörde?
Sie als Unternehmen bleiben Verantwortliche im Sinne der DSGVO und des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes. Auralinx ist Auftragsverarbeiterin. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt diese Rollenteilung und greift automatisch mit der Nutzung, ohne dass Sie ihn separat anfordern müssen.
Den vollständigen Vertragstext finden Sie auf der AVV-Seite, die Verarbeitungszwecke und Aufbewahrungsfristen in der Datenschutzerklärung.
Was passiert bei einer Auskunfts- oder Löschanfrage?
Anruferinnen und Anrufer können jederzeit Auskunft über ihre Daten verlangen oder deren Löschung beantragen. Sie melden uns die Anfrage, wir setzen sie innerhalb weniger Tage um. Unabhängig davon legen Sie für Ihr Unternehmen eine automatische Löschfrist fest, wahlweise nach 30, 60 oder 90 Tagen.
Muss ich Anrufende darüber informieren?
Ja. Transparenz gehört zu den Grundpflichten nach DSGVO und revDSG: Anrufende müssen erfahren, dass sie mit einer KI-Assistentin sprechen und dass das Gespräch verarbeitet wird. Auralinx gibt diesen Hinweis in der Begrüssung aus; den genauen Wortlaut legen Sie bei der Einrichtung fest.
Datenschutz auf einen Blick
| Aspekt | Auralinx |
|---|---|
| Datenstandort | Ausschliesslich EU |
| Verschlüsselung | AES-256, im Gespräch und in der Speicherung |
| Plattform-Zertifizierung | ISO 27001 und ISO 9001 |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | Automatisch mit der Nutzung |
| Training auf Kundendaten | Nein, unter keinen Umständen |
| Weitergabe an Dritte | Kein Verkauf, keine Vermietung, keine Weitergabe |
| Aufbewahrungsdauer | Wählbar: 30, 60 oder 90 Tage |
| Rolle nach DSGVO | Ihr Unternehmen ist Verantwortlicher, Auralinx ist Auftragsverarbeiterin |
Häufige Fragen dazu
Hört jemand bei Auralinx meine Gespräche mit?
Nein, ausser Sie erteilen dafür ausdrücklich die Erlaubnis, etwa zur Fehleranalyse.
Werden meine Daten zum Trainieren der KI verwendet?
Nein. Kundendaten fliessen unter keinen Umständen in das Training von Modellen ein.
Gilt das auch für Gesundheitsdaten in einer Arztpraxis?
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten und unterliegen strengeren Anforderungen. Datenstandort EU, AES-256-Verschlüsselung, der AVV und die konfigurierbare Löschfrist gelten unverändert. Welche Angaben Ihre Assistentin überhaupt aufnehmen soll, legen Sie bei der Einrichtung selbst fest — wir empfehlen, die Erfassung auf das für die Terminvergabe Notwendige zu beschränken.
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